Sie benötigen ein objektives, unabhängiges, werthaltiges Gutachten über den Wert Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie?

 

Aufgrund meiner Qualifikation, von der Ingenieurkammer Niedersachsen "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken und meiner Berufs- erfahrung, erstelle ich Ihnen ein Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB, welches von Gerichten und Finanzämtern anerkannt wird, oder für interne Zwecke verwendbar, ein Immobilienwertgutachten (Kurz-gutachten) Ihrer Immobilie.

 

Meine Gutachtertätigkeit übe ich insbesondere in der Stadt Hannover und in der Region Hannover, in den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Schaumburg, in der Stadt Göttingen, in den Landkreisen Göttingen, Goslar, Holzminden und Northeim aus. Zudem im Landkreis Höxter. Bei einer Beauftragung in diesen oben aufgeführten Städten und Landkreisen werden keine Fahrtkosten in Rechnung gestellt.